Abkommen für die grenzüberschreitende Hilfeleistung zwischen Luxemburg und dem Rheinland-Pfalz

Es geht nicht darum, Grenzen zu verschieben, sondern ihnen den trennenden Charakter für die Menschen zu nehmen

Richard von Weizsäcker (6. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland)

 

42 Jahre ist es her, dass das Abkommen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen unterzeichnet worden ist. In dieser Zeit haben die luxemburgischen und die deutschen Hilfskräfte sich oft in Notlagen unterstützt und intensiv zusammengearbeitet.

Wie der damalige Bundesinnenminister Prof. Dr. Maihofer schon 1978 betonte, war das Abkommen nicht nur ein Zeichen der engen Freundschaft zwischen beiden Ländern, sondern auch eine Notwendigkeit, da Ländergrenzen kein Hindernis für die Rettung von Menschen, Tieren und Sachgegenständen darstellen dürfen.

Nach Frankreich war Luxemburg das zweite Land, welches ein solches Hilfeleistungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbart hatte.

Seit 1978 hat sich viel verändert, auch die Rettungsdienste haben sich stetig weiterentwickelt, somit wird das Abkommen von 1978 den heutigen Gegebenheiten nicht mehr ganz gerecht. Lag damals das Hauptaugenmerk noch auf der gegenseitigen Unterstützung bei Großschadenslagen, so ist heute auch die bilaterale Zusammenarbeit im Alltagsgeschäft ein wichtiges Thema.

Die deutsch-luxemburgische Grenzregion ist, wie die gesamte Großregion, ein Paradebeispiel für den europäischen Geist. Jeden Tag kommen fast 50.000 deutsche Grenzgänger nach Luxemburg, um hier ihrer Arbeit nachzugehen. Im Gegensatz dazu besuchen die Luxemburger am Wochenende auch gerne die deutsche Grenzregion.

Um diesem regen Austausch und den neuen Bedürfnissen gerecht zu werden, wurde schon vor Jahren mit der Arbeit an neuen Vereinbarungen begonnen. Geplant sind Abkommen mit dem Saarland und Rheinland-Pfalz, je eines für den Rettungsdienst und die Feuerwehr. In diesen Abkommen soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowohl in Katastrophenfällen, als auch bei geringeren Schadenslagen geregelt werden.

Um dieses Abkommen unterzeichnen zu können, bedarf es auf deutscher Seite einen Beschluss des Bundeskabinetts.

Nach eingehender Prüfung hat das Bundeskabinett am 15. Juli 2020 dem Abkommen für die grenzüberschreitende Notfallrettung zwischen Luxemburg und dem Rheinland-Pfalz zugestimmt. Dieses Abkommen regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Rettungsdienste. So kann beispielsweise das versorgungsfreie Intervall verkürzt werden, indem ein Rettungswagen des Nachbarlandes einen Einsatz übernimmt, den der nationale Rettungsdienst nicht zeitgerecht sicherstellen kann. Des Weiteren können Patienten auch in ein Krankenhaus des Nachbarlandes transportiert werden, wenn zum Beispiel ein deutscher Bürger in Luxemburg einen Notfall erlitten hat und umgekehrt.

Der Beschluss des Bundeskabinetts war ein wichtiger Schritt in der Intensivierung und Verbesserung der grenzüberschreitenden Hilfeleistung in der deutsch-luxemburgischen Grenzregion.

Dieser Beschluss ermöglichte es den beiden Ländern nun, dieses Abkommen am 5. Oktober dieses Jahres zu unterschreiben. An den Feierlichkeiten, die aufgrund der sanitären Situation im kleinen Kreis stattfand, nahmen der Premierminister Xavier Bettel und die Innenministerin Taina Bofferding, sowie die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer und der Minister des Innern und für Sport Roger Lewentz teil. Die Unterzeichnung fand passend zum Anlass im Einsatzzentrum Grevenmacher-Mertert statt.

In den nächsten Jahren werden noch das Abkommen betreffend die Feuerwehr und der technischen Hilfeleistung mit Rheinland-Pfalz, sowie die beiden Abkommen mit dem Saarland abgeschlossen.

 

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